Mein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich Scheidungen, Eherecht und Familienrecht. Ich betreue jeden Mandanten höchstpersönlich, was für Sie den Vorteil bringt, keine wechselnden juristischen Ansprechpartner zu haben. Als Mutter zweier Kinder kann ich mich sehr gut in Ihre Lage hineinversetzen, wenn es um die Regelung sensibler Themen wie Obsorge und Kontaktrecht (Besuchsrecht) geht. Ich berate und vertrete Sie sowohl bei streitigen Verfahren vor Gericht als auch wenn es darum geht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gerne berate ich Sie auch bei Fällen mit Auslandsbezug und bei Bedarf auch in englischer Sprache.
Scheidung bzw. Trennung
Eine Trennung bzw. Scheidung stellt einen vor die Notwendigkeit, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu regeln. Ich berate Sie hierbei mit der richtigen Mischung aus Einfühlungsvermögen und Rationalität. Mein Ziel ist es, Ihnen einen bestmöglichen Start in einen neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen.
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass beide Ehepartner eine gemeinsame Einigung über die wesentlichen Folgen der Scheidung, wie insbesondere Aufteilung des ehelichen Vermögens, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht für Kinder erzielen. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es erforderlich, dass Sie Ihre Rechte konkret kennen, um diese bestmöglich wahrnehmen zu können und zu wissen, worauf Sie gegebenenfalls verzichten können. Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie über sämtliche Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte einer Scheidung (bspw für Unterhalt, Pension etc.). Sollte eine einvernehmliche Scheidung nicht in Frage kommen, berate ich Sie über Ihre Möglichkeiten, im Rahmen einer streitigen Scheidung die Scheidungsklage zu erheben und vertrete Sie im Gerichtsverfahren. Weiters berate ich Sie auch, wenn Sie im Gegensatz zu Ihrem Partner keine Scheidung wollen.
Unterhalt
Bei jeder Trennung ist es erforderlich, die finanziellen Themen zu regeln. Ein Unterhaltsverzicht hat weitreichende, oft unbedachte Folgen und sollte nie ohne vorangehende Rechtsberatung abgegeben werden. Auf der anderen Seite ist es wichtig, sich ein Bild über die künftigen finanziellen Verbindlichkeiten zu machen, die mit einer Scheidung bzw. Trennung einhergehen. Auch nach einer Scheidung kann eine Änderung der Verhältnisse unter Umständen eine Anpassung der Unterhaltsansprüche bzw. Unterhaltsverpflichtungen ermöglichen. Ich berate Sie im Rahmen einer Scheidung, aber auch danach, umfassend hinsichtlich sämtlicher Aspekte zu Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
Obsorge & Kontaktrecht für Kinder
Bei gemeinsamen Kindern steht meistens die Frage im Vordergrund, wer in Hinkunft die Obsorge für die Kinder hat (d.h. wer diese rechtlich vertreten kann), bei wem diese hauptsächlich wohnen sollen und wie das Kontaktrecht (früher „Besuchsrecht“) des anderen Elternteils konkret ausgestaltet ist. Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung ist dies bereits im Scheidungsvergleich zu regeln. In der Praxis treten in weiterer Folge jedoch immer wieder Probleme bei der Umsetzung auf bzw. ergibt sich ein Anpassungsbedarf. Ich unterstütze Sie dabei, die beste Lösung für Sie und Ihr(e) Kind(er) betreffend Obsorge und Kontaktrecht zu finden und diese juristisch durchzusetzen.
Ehevertrag & Partnerschaftsvertrag
Mittels Ehevertrag kann man die gesetzlichen Regelungen des Ehegüterrechts und der gesetzlichen Scheidungsfolgen vertraglich abändern, aber bspw auch im Vorhinein regeln, wer im Falle einer Scheidung welche Gegenstände erhalten oder in der Ehewohnung verbleiben soll. Auf der anderen Seite kann ein Ehevertrag insbesondere für den weniger vermögenden Partner jedoch durchaus Risiken bergen.
Entgegen der heute weit verbreiteten Meinung sind Ehe und Lebensgemeinschaft einander nicht weitgehend gleichgestellt. Für Lebensgemeinschaften gibt es nahezu keine spezifischen rechtlichen Regelungen, was im Falle einer Trennung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Insbesondere wenn Sie gemeinsame Investitionen tätigen, ist es daher zu empfehlen, mittels eines Partnerschaftsvertrages entsprechend vorzusorgen. Da der Lebensgefährte nur ein sehr stark eingeschränktes Erbrecht hat, empfiehlt es sich auch diesbezüglich entsprechend Vorsorge zu treffen.
Ich berate Sie gerne, wie Sie durch ergänzende vertragliche Regelungen Rechtssicherheit für Ihre Partnerschaft schaffen.
Erstgespräch
Im Rahmen unseres Erstgesprächs nehme ich mir ausreichend Zeit, damit Sie mir alle relevanten Informationen in Ruhe erzählen können und gebe Ihnen eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Für das Erstgespräch fällt eine Beratungspauschale in Höhe von EUR 270,- (inkl. USt.) an. In der Regel ist eine kurzfristige Terminvergabe möglich und ich stehe Ihnen für Termine auch gerne am Abend zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer +43 1 305 02 91 oder per E-Mail unter office@brauner.at.
Mein Beratungsangebot:
» Erstberatung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten infolge einer Trennung
» Beratung bei einvernehmlicher Scheidung, Erarbeitung und Verhandlung eines Scheidungsvergleiches
» Beratung und prozessuale Begleitung bei strittiger Scheidung
» Beratung bei Obsorge und Kontaktrecht für Kinder
» Unterhaltsansprüche (Ehegatten und Kinder) – Beratung, Geltendmachung und Abwehr
» Vermögensaufteilung – Beratung, Erarbeitung eines Aufteilungsantrages
» Eheverträge und Partnerschaftsverträge