ERSTGESPRÄCH
Bei unserem ersten Gespräch kläre ich in einem Zeitrahmen von rund einer Stunde mit Ihnen in aller Ruhe Ihr rechtliches Anliegen und gebe Ihnen eine erste Einschätzung. Ich informiere Sie detailliert über mögliche Honorargestaltungen, sodass mit Sicherheit keine versteckten Kosten auf Sie zukommen. Für das Erstgespräch fällt eine Beratungspauschale von EUR 270 (inkl USt) an.
INDIVIDUELLE UND TRANSPARENTE KOSTENABRECHNUNG
Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen je nach Ihrem individuellen Fall nach Stundensatz, nach Tarif oder aufgrund einer Pauschalvereinbarung. In jedem Fall garantiere ich Ihnen eine faire und von Beginn an transparente Honorargestaltung. Für bestimmte Leistungen, wie bspw die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten biete ich ein Pauschalhonorar an.